Staatliche Förderung für kleine Windkraftanlagen
Die Förderung von Strom erzeugenden Erneuerbaren Energien wird in Form eines Einspeisetarifs gewährt. Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom wird über einen Zeitraum von 20 Jahren ein fixer Tarif gezahlt. Offensichtlich ist die Höhe dieses Tarif der entscheidende Parameter. Der Fördersatz für kleine Windräder war quasi immer derselbe wie bei den großen Megawatt-Turbinen, rund 9 Cent pro kWh. Großwindturbinen können mit diesem Fördersatz wirtschaftlich betrieben werden. Für kleine Windräder ist dieser Fördersatz i.d.R. zu gering. Denn die Investitionskosten pro Kilowatt sind bei großen Anlagen erheblich geringer, als bei kleinen Windrädern.
Diese Förderpraxis wird von Energie-Experten kritisiert. Denn es ist nicht ersichtlich, warum man in Deutschland in der Vergangenheit für die Einspeisung von Strom durch kleine Solaranlagen weit über 50 Cent pro kWh erhalten hat, d.h. fünfmal soviel wie für kleine Windkraftanlagen. Die PV-Branche konnte lange Zeit auf günstige Rahmenbedingungen zurückgreifen, die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen ist dadurch drastisch angestiegen. Nur deshalb konnten Solar-Firmen in die Massenproduktion gehen, die Stückkosten und Preise für Module sind gesunken. Die Kleinwind-Branche ist von einer solchen Entwicklung noch recht weit entfernt.
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hat in einer Studie berechnet, dass Kleinwind-Anlagen mit einer Leistung unter 5 kW eine Vergütung von 25 Cent pro kWh erhalten müssten, um faire Förderbedingungen zu deklarieren. Windräder mit einer höheren Leistung würden sukzessive eine niedrigere Vergütung benötigen. In einigen Ländern gibt es faire Einspeisetarife für Kleinwindanlagen, wie z.B. in Großbritannien, Italien und vielen US-Staaten.
Betreiber von Kleinwindkraftanlagen in Deutschland müssen auf eine entsprechende Förderung verzichten. Die Wirtschaftlichkeit wird über den Eigenverbrauch des eigenen Windstroms erreicht, da die Einspeisung wie oben erläutert nicht auskömmlich ist. Je mehr Windstrom man selbst verbrauchen kann, desto wirtschaftlicher wird das Kleinwind-Projekt. Bei jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde Strom spart man den Strompreis des Energieversorgers d.h. zurzeit rund 25 bis 30 Cent pro kWh.
Die Förderung für Erneuerbare Energien wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Das EEG wurde zum 01.08.2014 reformiert, die für Kleinwindanlagen wichtigsten Änderungen werden in folgendem Artikel erläutert.