Das neue Förderprogramm der KfW für Batteriespeicher gilt nur für PV-Anlagen. Betreibern von Kleinwindanlagen wird die Förderung nicht zugesprochen. Leider setzt sich in Deutschland die Tradition fort, die Förderung kleiner Windkraftanlagen zu vernachlässigen.
Förderung von Solarspeichern: KfW-Dokument aus Versehen online gestellt
Aufmerksame Energieportal-Betreiber haben auf den Seiten der KfW eine PDF-Datei entdeckt, die auf die Förderung von Solarspeichern hinweist. Ein Dank an die Kollegen vom Solaranlagen-Portal und Energynet für die Berichterstattung. Ab 01. Mai 2013 gilt das neue Förderprogramm „Erneuerbare Energien Speicher“ mit der Programmnummer 275. Gefördert wird die Finanzierung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage. Dezidiert werden nur PV-Anlagen und keinen anderen dezentralen Kraftwerken erwähnt. Prinzipiell ist dieser Schritt der KfW sehr zu begrüßen. Ein maßgeblicher Pfeiler der Energiewende ist die Steigerung des Eigenverbrauchs kleiner Ökostromkraftwerke vor Ort.
Nach dem üblichen KfW-Prinzip wird das neue Förderprogramm über die Hausbank beantragt. Im Kern der Förderung steht ein zinsgünstiges Darlehen und ein Tilgungszuschuss von 30%. Der Batteriespeicher kann bis zu 100% finanziert werden. Die PV-Anlage darf eine maximale Nennleistung von 30 kW haben und muss nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sein. Ferner muss ein Netzanschluss vorhanden sein, Inselanlagen werden nicht gefördert. Das Förderprogramm gilt ab dem 01. Mai 2013.
Auch kleinen Windkraftanlagen muss die Förderung zugesprochen werden
Die Förderung von Kleinwindanlagen mit einer Leistung unter 100 kW wurde in Deutschland bislang stiefmütterlich behandelt. Während sich die PV-Technologie dank hoher Einspeisetarife prächtig entwickelt hat, wurden kleine Windkraftanlagen im Regelwerk des EEG vergessen. Leider wird mit der Speicherförderung durch die KfW der gleiche Weg beschritten. Doch gerade für Betreiber von Kleinwindanlagen wäre einen Anreiz für die Speicherung des Windstroms hilfreich. Kleine Windanlagen sind Selbstverbrauchsanlagen. Für die Einspeisung wird lediglich ein Tarif unter 9 Cent pro kWh gezahlt. Im Rahmen des Genehmigungsrechts wird teilweise ein hoher Eigenverbrauch der Anlagen gefordert. Vor diesem Hintergrund ist eine Ausweitung des Förderprogramms auf Kleinwindkraftanlagen vonnöten.
Aktueller Nachtrag vom 18.04.2013
Die Finanzierung des Förderprogramms für Solar-Batteriespeicher wurde zwischenzeitlich aufgrund Finanzierungsprobleme zurückgezogen. Erfreulicherweise wird das Förderprogramm nun doch zum Mai 2013 gestartet wie man beim Bundesverband Solarwirtschaft nachlesen kann.
Copyright www.klein-windkraftanlagen.com – Alle Rechte vorbehalten
Verpassen Sie keine Kleinwindkraft-News! Jetzt kostenfreien Newsletter abonnieren: