Nun auch in Hessen: Für Kleinwindkraftanlagen bis 10 Meter Höhe ist keine Baugenehmigung notwendig, sofern der Windgenerator in einem Gewerbegebiet oder Industriegebiet installiert wird.
Kein Bundesland symbolisiert die Energiewende so stark wie Hessen, wenn man vom landesinternen Kraftwerkspark ausgeht. Das Kernkraftwerk Biblis war vor seiner Abschaltung im März 2011 mit einer Leistung über 2.500 MW das zweitertragreichste Kernkraftwerk Deutschlands. Kein Bundesland hing so stark von der Kernenergie ab wie Hessen.
Ein weiterer entscheidender Schritt im Rahmen der Energiewende wurde am Dienstag im Hessischen Landtag beschlossen: das Hessische Energiezukunftsgesetz. Zentrale Zielsetzung: Bis zum Jahr 2050 soll der Energiebedarf des Bundeslandes zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Erleichterung für die Installation kleiner Windräder
Im Energiezukunftsgesetz wird auch die Genehmigung von Kleinwindanlagen aufgegriffen: Es erfolgt die Änderung der Anlage 2 Nr. I der Hessischen Bauordnung, welche baugenehmigungsfreie Vorhaben bestimmt:
„Nach Nr. 3.10 wird als Nr. 3.11 eingefügt:
3.11 Kleinwindanlagen bis zu 10 m Anlagengesamthöhe in Gewerbe-und Industriegebieten sowie in vergleichbaren Sondergebieten und in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die diesen Gebieten nach Art ihrer tatsächlichen baulichen oder sonstigen Nutzung entsprechen.“
Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit beachten
Prinzipiell ist es zu begrüßen, wenn Bürokratie abgebaut wird. Für den potenziellen Betreiber einer Kleinwindanlage, wie für den Mitarbeiter im Bauamt, der gerne auf die Bearbeitung zusätzlicher Bauanträge verzichtet.
Die Genehmigungsfreiheit für Anlagen bis 10 Meter wird von einigen Kleinwindkraft-Experten als zweischneidiges Schwert betrachtet. An vielen Standorten wird in 10 Meter Höhe wenig laminare Windströmung vorhanden sein, eine Voraussetzung für akzeptable Stromerträge und Wirtschaftlichkeit. Das gilt erst recht für ein waldreiches Binnenland wie Hessen.
Deshalb sollte in Betracht gezogen werden, die Anlage für bessere Stromerträge höher aufzustellen und das Baugenehmigungsverfahren zu durchlaufen. Ein weiterer Vorteil: Nur mit einer Baugenehmigung ist die Anlage rechtssicher. Nach dem Aufbau der Anlage kann vom Bauamt der Rückbau verlangt werden, wenn beispielsweise öffentliche Belange wie Naturschutz oder Denkmalschutz verletzt werden.
Regelung für Kleinwindkraftanlagen im Außenbereich
Für die Zukunft der Kleinwindkraft in Hessen viel wichtiger könnte sich eine noch ausstehende Regeländerung erweisen. Wie in einem Artikel des Kleinwindkraft-Portals berichtet wurde, sieht ein aktueller Entwurf des hessischen Landesentwicklungsplans ein Verbot von Kleinwindanlagen im Außenbereich vor. Mit Spannung bleibt abzuwarten, ob Hessen diesen für Deutschland einmaligen Schritt gehen wird, Kleinwindanlagen dort auszuschließen, wo sie in der Regel am wirtschaftlichsten betrieben werden können.
Auf folgender Internetseite kann die aktuelle Fassung des Hessischen Energiezukunftsgesetzes runtergeladen werden.
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