Gesetzesänderung in NRW: Errichtung von Kleinwindanlagen bis 10 m Höhe ohne Baugenehmigung möglich

07/03/2022
Baurecht für Kleinwindanlagen
Baurecht für Kleinwindanlagen

Durch eine Novellierung der Landesbauordnung in NRW vom 21.12.2011 werden Kleinwindenergieanlagen bis 10 m Höhe von der Genehmigungspflicht ausgenommen.  Diese neue Regel gilt allerdings nicht für Anlagen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, als auch Mischgebieten. Die Höhe bezieht sich auf die Anlagen-Gesamthöhe, diese schließt den Rotor mit ein.

Vorgeschichte dieser Gesetzesänderung ist der im Juli 2011 vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW initiierte Windenergieerlass. Die Nutzung der Windenergie soll im bevölkerungsreichsten Bundesland bis zum Jahr 2020 stark ausgebaut werden. Die Ziele sollen nicht nur durch die neue Installation von Großturbinen erreicht werden. Der Windenergieerlass beschreibt auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kleinwindanlagen in NRW.

In NRW ist durch die Gesetzesänderung eine Genehmigungsfreistellung für Kleinwindanlagen bis 10 m Höhe in Kraft getreten, bei der eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Baubehörde besteht. In anderen Bundesländern wird eine Verfahrensfreistellung praktiziert, die von der Anzeigepflicht ausgenommen ist.

Betreiber einer Kleinwindanlage müssen auch bei einer Genehmigungsfreistellung alle relevanten baurechtlichen Vorschriften beachten. Das gilt beispielsweise für die Anforderungen an die Standsicherheit und das Abstandsflächenrecht, als auch für sicherheitsrelevante Aspekte und den Denkmalschutz.

Weitere Informationen zum Thema Genehmigung und Baurecht.

Anmerkung: Für die Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Über den Autor

Patrick Jüttemann

Patrick Jüttemann ist neutraler Experte für Kleinwindkraftanlagen und Autor diverser Fachpublikationen. Er ist Gründer und Inhaber des 2011 gestarteten Kleinwindkraft-Portals und des dazugehörigen YouTube-Kanals "Kleinwindkraft".
Er ist international anerkannter Experte zu gewerblichen und privaten Kleinwindanlagen für die lokale Energieversorgung. Dazu gehört die Integration von Photovoltaik und Stromspeichern.
Seine Arbeit als Autor ist durch aktuelle Marktanalysen, wissenschaftlich fundierte Berichte und Verbraucherschutz gekennzeichnet. Als Experte wird er in diversen renommierten Zeitschriften wie beispielsweise der ZEIT, F.A.Z. und c’t (Heise Gruppe) zitiert.