In Spanien soll der Eigenverbrauch von Solar- und Windstrom durch gesetzliche Regelungen unterstützt werden. Hybridsysteme mit Kleinwindkraftanlagen und PV-Anlagen erreichen die Schwelle zur Wirtschaftlichkeit aufgrund steigender Strompreise und hervorragender klimatischer Bedingungen für die Nutzung von Solar- und Windkraftanlagen.
Die AHK Spanien veranstaltet im Rahmen einer Geschäftsreise am 2. Juli 2013 in Madrid die I. Deutsch-Spanische Fachtagung zum Thema „Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch“.
Energiemarkt in Spanien
Spanien hängt zu einem Großteil von Energieimporten ab, über 85% des Primärenergiebedarfs basiert auf Ressourcen aus dem Ausland. Nur rund 12 % der verbrauchten Primärenergie wird durch Erneuerbare Energien gedeckt. Das hohe klimatisch bedingte Potenzial zur Nutzung der Solar- und Windenergie und die steigenden Strompreise führen immer häufiger zur Netzparität: Selbst erzeugter Solar- und Windstrom ist dann günstiger als der Bezug vom Energieversorger.
Der Strompreis für Endverbraucher lag laut Eurostat Ende 2012 bei rund 20,9 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern. Wenn man die spanische Kaufkraft berücksichtigt, ergibt sich sogar ein Preis von 22,4 Cent je Kilowattstunde. Mit diesem Strompreis lag Spanien im Jahr 2011 deutlich über dem EU-27-Durchschnitt. Zwischen 2008 und 2012 sind die Strompreise insgesamt um rund 40% gestiegen. Der Strompreis für Industrieabnehmer in Spanien lag im Jahr 2012 bei 11,52 Cent je Kilowattstunde inklusive Steuern. Der EU-27-Durchschnittspreis liegt bei 9,84 Cent.
Gesetzliche Rahmenbedingungen in Spanien
Förderung von Kleinwindkraftanlagen
Die spanische Regierung war in der Vergangenheit wankelmütig bei der Förderung der Erneuerbaren Energien. Eine Regelung mit Einspeisetarifen wurde außer Kraft gesetzt, als neues Modell wurde das Net-Metering in Betracht gezogen. Beim Net-Metering läuft der Stromzähler bei der Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz rückwärts. Ein Dekret zum Eigenverbrauch (RD 1699/2011) trat schon im Dezember 2011 in Kraft. Es regelt und vereinfacht seitdem den Genehmigungsprozess für die Anbindung von kleineren Stromproduzenten (bis 100 kW) an das Elektrizitätsnetz. Das Dekret gilt als Basis für weitere Fortschritte in Richtung Net-Metering, allerdings sind entscheidende Detailregelungen noch nicht vollzogen. De Facto ist das neue Fördermodell auf nationaler Ebene noch nicht wirksam, sondern nur in einigen autonomen Regionen. Laut Informationen aus dem Industrieministerium sollen die Regelungen zum Net-Metering bis April, spätestens im Sommer 2013 verkündet werden.
Baugenehmigung für Kleinwindanlagen in Spanien
Die Beantragung einer Baugenehmigung ist im Fall von Kleinwindanlagen in Spanien immer Pflicht. Die Praxis des Genehmigungsverfahrens ist für Kleinwindkraftanlagen nicht in allen Regionen einheitlich. Die Regelungen können je nach Gemeinde oder Bezirk unterschiedlich sein. In manchen Fällen ist die Entrichtung einer Steuer für Bau und Installationen (ICIO) notwendig.
Für Anlagenbesitzer, die Strom ins Netz einspeisen, ist eine Registrierung als Energieerzeuger vorgeschrieben. Es gibt keine Registrierungspflicht für Anlagen, die keinen Strom ins Netz einspeisen und ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt werden. Die Dauer des gesamten Genehmigungsverfahrens kann momentan noch 6 bis 12 Monate betragen, also ähnlich wie in Deutschland.
Nationaler Standard für Zertifizierung für Kleinwindanlagen
Die spanische Regierung beabsichtigt die Entwicklung Erneuerbarer Energien und hat dafür einen Plan (PER 2011- 2020) mit Zeithorizont 2020 verabschiedet. Auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kleinwindkraftanlagen wird im Entwicklungsplan genannt. Darunter fällt die Standardisierung technischer Vorschriften im Rahmen einer Zertifizierung speziell für Kleinwindanlagen. Die Ausgestaltung der Zertifizierung wird zurzeit von Experten ausgearbeitet. Dabei werden vor allem Vorschläge der IEA berücksichtigt. Mit einer Zertifizierung wird u.a. die Qualität der am Markt angebotenen Kleinwindanlagen verbessert. Das neue Qualitätslabel für kleine Windkraftanlagen soll für Hersteller erschwinglich sein.
Geschäftsreise nach Spanien im Juli 2013
Die AHK Spanien organisiert eine Unternehmerreise nach Spanien zum Thema „Strom aus erneuerbaren Energien für den Eigenverbrauch“ im Zeitraum vom 02. bis 05.07.2013. Im Vergleich mit ähnlichen Geschäftsreisen nach Spanien ist der Schwerpunkt auf den Eigenverbrauch und die Einbeziehung von Kleinwind ein neuer Ansatz. Unternehmen aus den Bereichen Photovoltaik und Kleinwindanlagen, die mit innovativen und effizienten Lösungen für den Eigenverbrauch von EE-Strom aufwarten können, bieten sich gute Geschäftsmöglichkeiten in Spanien.
Die Geschäftsreise wird im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien („renewables – Made in Germany“) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert. Die AHK organisiert individuelle Gespräche mit ausgewählten Entscheidungsträgern und potenziellen Kooperationspartnern. Bestandteil der Geschäftsreise ist darüber hinaus eine eintägige zentrale Fachkonferenz in Madrid, zu der Vertreter aus der Wirtschaft, von Verbänden, Verwaltung und Politik geladen werden und auf der die teilnehmende Firma die Möglichkeit hat, das eigene Unternehmen und ihre Produkte dem Fachpublikum zu präsentieren.
Bundesverband Kleinwindanlagen bildet Brücke zum deutschen Markt
Aktueller Nachtrag vom 10.06.2013: An der Geschäftsreise wird auch der Bundesverband Kleinwindanlagen in Person des Pressesprechers Roger Schneider teilnehmen. Schneider wird einen Vortrag über die Rahmenbedingungen und Erfahrungen auf dem deutschen Markt halten und dabei auch die Nutzung vom Kleinwindkraftanlagen im urbanen Raum erläutern. Drei weitere Kleinwind-Firmen aus Deutschland reisen nach Spanien, um ihr Leistungsportfolio vorzustellen und die Kontaktmöglichkeiten mit spanischen Marktteilnehmern zu nutzen.
Weitere Informationen bei der Exportinitiative Erneuerbare Energien und enviacon.
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