Kleinwindanlagen in Bayern bis 15 m Höhe ohne Genehmigung

16/01/2025
Genehmigung Kleinwindanlage Bayern

Gute Nachrichten aus Bayern: Ab Januar 2025 können Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Höhe von 15 Metern ohne Baugenehmigung errichtet werden. Mit dieser Änderung der Bayerischen Bauordnung setzt der Freistaat neue Maßstäbe und reduziert die Bürokratie für die dezentrale Nutzung der Windenergie.

Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 01.01.2025

Die Neuerungen in der Bayerischen Bauordnung sind ein zentraler Bestandteil des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes Bayern. Ziel dieser Reformen ist es, Bauprozesse zu vereinfachen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Für Kleinwindkraftanlagen bedeutet dies, dass solche Anlagen bis zu einer freien Höhe von 15 Metern nun ohne aufwendige Genehmigungsverfahren errichtet werden können.

Die entscheidende Änderung findet sich in Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung unter der Rubrik „Verfahrensfreie Bauvorhaben“. Wörtlich heißt es dort:

Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen:

(1) Verfahrensfrei sind
[…]
3. folgende Energiegewinnungsanlagen:
[…]
b) Kleinwindkraftanlagen mit einer freien Höhe bis zu 15 m.

Quelle: BayBO – Artikel 75 Verfahrensfreie Bauvorhaben >> siehe hier.

Bayern hebt sich mit dieser Regelung in positiver Hinsicht von anderen Bundesländern ab, da sie für alle Gebietstypen gilt (z. B. Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete). Im Gegensatz dazu sind genehmigungsfreie Kleinwindkraftanlagen bis 15 m Gesamthöhe in Niedersachsen nur im Außenbereich erlaubt. Durch diese liberale Gesetzgebung nimmt Bayern eine Vorreiterrolle ein und ermöglicht die dezentrale Nutzung von Windenergie für eine breite Zielgruppe.

Eine wichtige Definition in diesem Kontext ist die „freie Höhe“. Diese bezieht sich auf den ungehinderten vertikalen Abstand zwischen dem Boden und dem höchsten Punkt einer baulichen Anlage, also bei Windkraftanlagen auf die höchste Flügelspitze, gleichbedeutend mit der Gesamthöhe der Windkraftanlage.

Planung einer Kleinwindanlage in Bayern

Bayern zählt zu den windschwächeren Regionen Deutschlands, was bei der Planung einer Kleinwindanlage berücksichtigt werden sollte. Da die Windgeschwindigkeit mit der Höhe zunimmt, sind möglichst hohe Anlagen vor allem im Binnenland von Vorteil. Die neue Regelung erleichtert die Errichtung von Windkraftanlagen bis 15 Meter Höhe, während in den meisten anderen Bundesländern nur bis 10 Meter diese bürokratische Erleichterung besteht.

Generell ist vor allem im windschwachen Binnenland eine sorgfältige Standortprüfung essenziell. Vor der Installation muss geprüft werden, ob der Wind in 15 Metern Höhe stark genug ist, um eine wirtschaftliche und ökologisch sinnvolle Nutzung der Anlage zu gewährleisten. An windschwachen Standorten könnte es erforderlich sein, eine höhere Windanlage zu planen, für die allerdings dann eine Genehmigung erforderlich wäre. 

Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass keine Regeln eingehalten werden müssen. Betreiber müssen beispielsweise die öffentlichen Belange beachten. Dazu gehört unter anderem der Schutz der Nachbarschaft, was die Einhaltung der Schallrichtwerte gemäß TA Lärm umfasst.

Passender Fachbeitrag:
Genehmigung von Kleinwindanlagen >> hier weiterlesen.

Über den Autor

Patrick Jüttemann

Patrick Jüttemann ist neutraler Experte für Kleinwindkraftanlagen und Autor diverser Fachpublikationen. Er ist Gründer und Inhaber des 2011 gestarteten Kleinwindkraft-Portals und des dazugehörigen YouTube-Kanals "Kleinwindkraft".
Er ist international anerkannter Experte zu gewerblichen und privaten Kleinwindanlagen für die lokale Energieversorgung. Dazu gehört die Integration von Photovoltaik und Stromspeichern.
Seine Arbeit als Autor ist durch aktuelle Marktanalysen, wissenschaftlich fundierte Berichte und Verbraucherschutz gekennzeichnet. Als Experte wird er in diversen renommierten Zeitschriften wie beispielsweise der ZEIT, F.A.Z. und c’t (Heise Gruppe) zitiert.