EEG auf Bundes-Ebene
Der wichtigste Fördermechanismus für Kleinwindkraftanlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben. Die dort definierten Einspeisetarife für kleine Windkraftanlagen sind dieselben wie für große Windkraftanlagen mit mehreren Megawatt Leistung. Aktuell beträgt die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde 8,93 cent/kWh. Dieser Betrag ist viel zu gering, um kleine Windkraftanlagen an vielen Standorten wirtschaftlich zu betreiben. Windkraftverbände fordern seit Jahren die Anhebung der Tarife für Kleinwindturbinen, da die Anlagen der dezentralen Stromerzeugung dienen und deshalb eher mit Photovoltaikanlagen unter 30 kW zu vergleichen sind. Ein wirtschaftlicher Betrieb kleiner Windkraftanlagen wird somit weniger durch die Einspeisung des Stroms, als durch den Selbstverbrauch unterstützt. Durch jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart man den Strompreis des Energieversorgungsunternehmens ein.
Das neue EEG 2014 ist am 01.08.2014 in Kraft getreten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Was das EEG 2014 für Kleinwindkraftanlagen bedeutet
Förderprogramme der KfW auf Bundes-Ebene
Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ umfasst u.a. die Förderung von Kleinwindanlagen. Die staatseigene Bank unterstützt die Investition in eine Anlage mit günstigen Förderzinssätzen und langfristiger Finanzierung. Anträge können über die Hausbank gestellt werden. Bei den in der Regel fünf oder zehn Jahre laufenden Krediten können bis zu drei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden.
In folgendem Artikel wird die Finanzierung von kleinen Windkraftanlagen durch die KfW beschrieben. Ebenfalls vorgestellt werden Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Förderung von Kleinwindanlagen durch Bundesländer
Neben dem auf bundesstaatlicher Ebene geltenden EEG können auch auf Ebene der Bundesländer Förderprogramme für Kleinwindanlagen zur Geltung kommen. Dies ist allerdings die Ausnahme. Ein positives Beispiel aus dem Saarland ist bekannt, wo im Rahmen eines Klimaschutzprogrammes Käufer von Kleinwindanlagen mit Zuschüssen gefördert werden.
Förderproramme lokaler und regionaler Ebene
Auf lokal/regionaler Ebene können Stadtwerke bzw. regionale Energieversorger als Unterstützer der Kleinwindkraft zu Tage treten. Ein Kontakt mit dem Versorger schadet also nicht.
Als potenzielle Förderer für Kleinwindanlagen könnten sich zudem Ökostromanbieter erweisen.
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